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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.      Anmeldung

Die Anmeldung für Fahrstunden oder Kurse erfolgt mündlich (Telefon, direkter Kontakt) oder schriftlich (Nachricht per SMS oder andere Handyapplikation, E-Mail, Kontaktformular/Buchungsseite auf der Webseite).

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2.      Abmeldung

Fahrstunden: Die Fahrstunden können kostenlos storniert oder verschoben werden, nur wenn die Meldung mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Bei kurzfristiger Abmeldung wird die Fahrstunde im vollen Umfang verrechnet. In Ausnahmefällen (z.B. bei schwerwiegenden Gründen mit einem Arztzeugnis/Unfallschein) kann die Fahrschule auf die Verrechnung der Fahrstunde vollständig oder teilweise verzichten.

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Kurse (VKU): Bei Abmeldung von einem zuvor gebuchten Kurs.

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-       Abmeldung bei 7 oder mehr Tagen vor dem Kursbeginn: kostenlos

-       Abmeldung bei 4 bis 6 Tagen vor dem Kursbeginn: pauschal werden CHF 100.- verrechnet

-       Abmeldung innerhalb 3 Tagen oder weniger vor Kursbeginn: keine Rückerstattung, vollständiger Kurspreis wird verrechnet

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Sollte der Kunde innerhalb der Kurszeit abwesend sein, besteht kein Recht auf Rückerstattung. Ausserdem muss der Kurs vollständig absolviert sein, damit die Bestätigung fürs Absolvieren ergattert werden kann.

Die Fahrschule behält sich das Recht vor, unterbelegte Kurse bis 24 Stunden vor dem Kursbeginn zu verschieben oder temporär zu stornieren, bis ein neuer Termin dem Kunden mitgeteilt wird. Dabei besteht keine Möglichkeit für die Rückerstattung des Kurspreises seitens Kunde.

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3.      Preise, Aktionen und Zahlung

Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen werden auf der Homepage veröffentlicht. Die Preise können jederzeit angepasst werden. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzliche MwSt. und gelten unter Vorbehalt allfälliger Preisänderungen.

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Bezahlte Fahrlektionen verfallen nach 12 Monaten ab der Bezahlung, sollte Fahrschüler:in sich nicht mehr melden oder die Fahrlektionen nicht in Anspruch nehmen. Nicht genutzte Fahrlektionen können nur bei abgeschlossener Führerprüfung zurückerstattet werden und zwar anteilsmässig.

Aktionsangebote sind grundsätzlich in einem definierten Zeitraum buchbar und können grundsätzlich einmal pro Kunde erworben werden. Aktionien sind nicht kumulierbar.

Zahlungskonditionen: Die Dienstleistung (Fahrlektion/Kurs) ist grundsätzlich vor Inanspruchnahme zu bezahlen, entweder bar, per eBanking, Twint oder Rechnung.

 

4.      Zahlungsverzug

Wird die Zahlungsfrist (30 Tage ab Rechnungsausstellung) nicht eingehalten, wird eine Mahnung in Höhe von CHF 30.- ausgestellt. Bei weiterem Ausbleiben der Zahlung wird die Betreibung eingeleitet und dabei werden 5% Verzugszinsen sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- zum geschuldeten Betrag hinzugerechnet. Das Betreibungsbegehren kann auf Wunsch gelöscht werden; für diese Leistung werden CHF 100.- Fr. in Rechnung gestellt.

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5.      Fahrzeuge und Versicherung

Der praktische Fahrunterricht erfolgt auf einem Fahrschulfahrzeug, welches entsprechend im Fahrzeugregister und bei der Fahrzeugversicherung so gemeldet wurde. In Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne, etc.) kann es zum Einsatz eines anderen Fahrzeugs kommen.

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Die Versicherung ist bei jeder Fahrstunde eingeschlossen, nur dass dem Kunden bis zwei Fahrstunden keine Versicherungsgebühren verrechnet werden und ab zwei Fahrstunden werden einmalig und pauschal CHF 130.- verrechnet; die Bezahlung kann bar, per eBanking, Twint oder Rechnung erfolgen.

Die Versicherung behält sich vor in nachfolgenden Fällen die Leistungen abzulehnen oder zu kürzen:

-       Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten

-       Übermüdung

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6.      Fahrlektion

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus Begrüssung, Themabesprechung, praktischem Fahren, Schlussbesprechung der Fahrlektion und neue Terminfindung. Die Fahrlektion beginnt am zuvor vereinbarten Ort. Andere Treffpunkte können zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler:in vereinbart werden. 

Sollte ein:e Fahrschüler:in zu spät oder in einem nicht fahrfähigen Zustand erscheinen, geht dies zu Lasten der Fahrschüler:innen und die Fahrstunde kann zu jederzeit abgebrochen werden.

*Der Lernfahrausweis muss bei jeder Fahrlektion mitgeführt werden.  

 

7.      Praktische Prüfung

Vor der praktischen Prüfung, müssen alle offenen Fahrlektionen bezahlt sein. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Fahrschüler:in zur Prüfung nicht zu begleiten oder die gleiche zu stornieren im Fall, dass die offenen Fahrlektionen nicht vollumfänglich beglichen wurden. 

Die Fahrschule meldet die Fahrschüler:innen zur praktischen Führerprüfung und begleitet sie grundsätzlich, wenn Fahrschüler:in die Ausbildung abgeschlossen und prüfungsreif ist. Die Bewertung der Prüfungsreife beruht auf Anforderungen, welche im VZV (Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr) beschrieben sind und liegt im Ermessen des Fahrlehrers. 

Die Fahrschule bietet auch Fahrzeugvermietung für die praktische Führerprüfung an und dabei muss die Begleitperson der Fahrschule kein:e Fahrlehrer:inn sein, aber die Anforderungen einer Begleitperson erfüllen. 

 

8.      Bussen

Bussen, welche bei Verletzung der Verkehrsvorschriften durch Fahrschüler:inn entstehen, und durch Fahrlehrer:inn nicht verhindert hätten werden können, gehen zu Lasten der Fahrschüler:innen.

 

9.      Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Bei Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der Unternehmenssitz.

 

10.   Einverständniserklärung

Der Kunde erklärt sich bei Inanspruchnahme jeglicher Dienstleistung mit den AGB einverstanden.

 

11.   Änderungen der AGB

Die Fahrschule behält sich das Recht vor die AGB jederzeit zu ändern.

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